Für eine korrekte Anzeige der Inhalte dieser Website muss die JavaScript Funktion aktiviert werden.

Die kfw hat die "Einzelmaßnahmen" zum 01.09.2010 aus Ihrem Programm gestrichen

Die kfw akzeptiert keine Berechnungen mehr die nach DIN 18599 erstellt worden sind

Die kfw wird ab dem 01.03.2011 die "Einzelmaßnahmen" in geänderter Form wieder in Ihr Programm aufnehmen. Die wesentlichen Änderungen:

- Es ist ein Sachverständiger einzubinden

- Es kann auch nur eine einzelne Maßnahme gefördert werden

- Maßgeblich ist jetzt der U-Wert des gesamten Bauteils und nicht mehr der R-Wert der aufzubringenden Dämmung